Geschichte des Rechts

Straftatbestände und Sanktionen

Sanktionen i.S.d. Rechstsprechung sind durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Aktionen zu unterbinden. Durch die Sanktionierung unerwünschten Verhaltens soll dieses verhindert werden, Normen durchgesetzt und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten werden. Sanktionen finden sich in allen Rechtssystemen, wobei bestimmte Sanktionen typisch für bestimmte Zeitalter sind. So wird die Todesstrafe in den westlichen Rechtsstaaten in der Regel nicht mehr angewandt, sofern sie sich überhaupt noch im Repertoire erlaubter Sanktionen wiederfindet.
Das Recht des Mittelalters kannte harte Strafmaßnahmen wie Folter, Verbennung und Todesstrafe, die häufig durch die Gottgegebenheit des Rechtssystems gerechtfertigt wurden. Zwar sind auch in der heutigen Zeit Todesstrafe und Folter in den westlichen Gesellschaften anzufinden, jedoch geschieht dies meist am Rande von bzw. außerhalb des geltenden Rechts.

Die Mittelalterliche Rechtsprechung

Die europäische Rechtstradition hat im Mittelalter bereits erste Schritte hin zu den späteren Entwicklungen gemacht. Zunächst ist die mittelalterliche Rechtsordnung jedoch gerpägt von Landes- und Ständeordnungen. Die Rechtssituation des Mittelalters muss man dabei durchaus differenziert betrachten und nicht nur chronologische, sondern vielmehr auch regionale und weitere historische Aspekte berücksichtigen. So findet man allein im Bereich Deutschlands und seiner unmittelbaren Nachbarländer eine Vielzahl teilweise aufeinander aufbauender, teilweise voneinander unabhängiger Rechtssysteme und Schulen, als da wären der Sachsenspiegel, der Landfriede von Kaiser Friedrich I. (besser bekannt unter seinem volkstümlichen Namen Barbarossa, das Mittelalterliches Stadtrecht beispielsweise in Städten wie Köln oder Frankfurt am Mayn. Von rechtshistorischer Bedeutung ist sind auch die Bayerische Landesordnung, die Badische Landordnung und das preußische allgemeine Landrecht, ferner die Reichspolizeiordnung von 1577 und die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls des Fünften (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532. Besonders die Konfliktregelung in den frühmittelalterlichen Leges ist reich an unterschiedlichen Sanktionen. Von der Geldbuße über Folter bis hin zur Todesstrafe reichten im Frühmittelalter mögliche Strafen beispielweise für den als Unzucht bezeichneten vorehelichen Geschlechtsverkehr.

Wurzeln des heutigen Rechts

Die Rechtsgeschichte vor der Rezeption reicht in geschichtliche und vorgeschichtliche Zeiten zurück. Während das aktuelle Deutsche Recht seine Wurzeln unter anderem im Römischen Recht hat, sind auch germanische, biblische und andere historische Rechtsformen Teil der Geschichte des Rechts. Die Rechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich deutlich auf historische Wurzeln und baut auf diese auf, ein bekanntes Beispiel dafür sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch, welches dem deutschen Strafrecht zugrunde liegt.

3. Quellen und Literaturhinweise

Geschichte des Rechts
Rechtsgeschichte von der Epoche vor der Rezeption bis heute
Straftatbestände und Sanktionen vom Mittelalter bis zur Neuzeit
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